FV160219
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift:
Gemäß MPBetreibV § 5 sind Defibrillatoren vor der ersten Inbetriebnahme Einweisungspflichtig.
Achtung: Letzte verfügbare Teile!
Voraussichtlich wieder verfügbar: ab
Externe Defibrillatoren sind innerhalb Deutschlands gemäß MPBetreibV § 5 einweisungspflichtig! Die Erstinbetriebnahme und die Einweisung bieten wir auch Online an.
Der Anwender (nicht der Lieferant) unterliegt der Pflicht vor der ersten Inbetriebnahme für eine Geräteeinweisung des Herstellers nach MPBetreibV selbst zu sorgen. Sollten Sie ein baugleiches Modell des Herstellers bereits haben und eine entsprechende Erst-Einweisung damit erhalten haben, benötigen Sie keine neue Einweisung für das neu erworbene Gerät, da Sie in der ersten Einweisung mit der Inbetriebnahme und entsprechenden Pflichten vertraut gemacht worden sind. Bitte beachten Sie bei Ihren Angebotsvergleichen mit anderen Anbietern, dass eine entsprechende Einweisung eventuell Mehrkosten verursacht.
Die AED Einweisung beinhaltet die Einweisung des / der Beauftragten für Medizinproduktesicherheit. Es werden die Teilnehmer entsprechend der Herstellervorgaben eingewiesen. Die Einweisung dauert ca. 30 Minuten. Sie erhalten eine Dokumentation/Einweisungsnachweis.
Bestellen Sie jetzt die Inbetriebnahme und Einweisung nach MPG als Onlinekonferenz für Defibrillatoren bei uns im Online-Shop direkt mit.
Haben Sie noch Fragen zur STK? Wir antworten Ihnen gerne per Mail: kundenservice@aerzteverlag.de oder über unsere Hotline: +49 2234 7011-335