Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutscher Ärzteverlag GmbH

MFP – Medizinisches Fachwissen und Praxismittel - Online-Shop und Veranstaltungen

(AGB Medizinisches Fachwissen und Praxismittel –  AGB-MFP)

 

Stand: März 2022

 

Vorbemerkung

Die Deutscher Ärzteverlag GmbH bietet über Ihre Internetangebote Vertragspartnern den Bezug zahlreicher Leistungen an. Die vorliegenden AGB-MFP kommen zu diesen einzelnen Leistungen immer zur Anwendung, wenn diese in das jeweilige Vertragsverhältnis wirksam einbezogen werden. Diese AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen der Deutscher Ärzteverlag GmbH: Kauf von Produkten aus dem Onlineshop des DÄV, Kauf von eBooks, Buchung von Online-Angeboten und Veranstaltungen sowie vergleichbare Leistungen.

 

1. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

1.1. Vertragsparteien im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im nachfolgenden „AGB Online-Shop und Veranstaltungen“ oder „AGB-MFP“) sind

die Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstr. 2, 50859 Köln (im nachfolgenden „DÄV“)

und

Vertragspartner, die im Rahmen des Anwendungsbereichs dieser AGB MFP vertragliche Beziehungen mit DÄV eingehen oder solche Vertragsverhältnisse anbahnen (im nachfolgenden „VP“).

 

1.2. Diese AGB-MFP gelten unabhängig davon, ob VP Verbraucher i.S.d. § 13 BGB („Verbraucher“) oder Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Einzelne Bestimmungen dieser AGB gelten nur für Verbraucher oder Unternehmer, was in den Bestimmungen ausdrücklich angegeben wird.

(Als Verbraucher gelten in Sinne von Ziffer 1.2. beispielsweise Studenten, die Produkte für ihr Studium bestellen, oder Privatpersonen (auch das privat agierendes medizinisches Fachpersonal), die mit Einkäufen ihren privaten Bedarf decken. Unternehmer sind hingegen beispielsweise die Ärztin, die Praxisbedarf und Verbrauchsmaterialien für den Verbrauch in ihrer Praxis erwirbt oder die Klinik mit einem entsprechenden Einkauf.)

1.3. Ergänzend zu diesen AGB sind folgende Texte für Verbraucher als Vertragspartner relevant, die unter den jeweils angegebenen Links abgerufen werden können:

1.3.1. Belehrung über das Verbraucherwiderrufsrecht – https://www.aerzteverlag.de/widerrufsbelehrung/

1.3.2. Musterformular für den Verbraucherwiderruf – https://www.aerzteverlag.de/widerrufsbelehrung/#sevent

1.4. Vertragsgegenstand dieser AGB-MFP

Gegenstand dieser AGB-MFP ist der Bezug folgenden Leistungen durch VP von DÄV: Kauf von Produkten, Kauf von eBooks, Buchung von Online-Angeboten und Veranstaltungen sowie vergleichbare Leistungen. Einzelne Vertragsgegenstände werden ab Ziffer 5 dies AGB-MFP genauer beschrieben.

 

2. Änderung dieser AGB-MFP

2.1. Diese AGB-MFP gelten jeweils in der bei Vertragsschluss aktuellen Fassung.

2.2. Wurden diese AGB einem Dauerschuldverhältnis (z. B. Zeitschriftenabonnement oder Nutzung eines Digitalen Informationsdienstes) zugrunde gelegt, so ist DÄV berechtigt, diese AGB-MFP bei Vorliegen von triftigen Gründen zu ändern, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger gleichwertiger Gründe. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Alle Änderungen gelten frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe an VP, zudem frühestens erst dann, wenn VP das Dauerschuldverhältnis mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen kann. VP kann ein Dauerschuldverhältnis jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen, um sich aus der Änderung ergebende Belastungen zu vermeiden.

2.3. Im Übrigen bedürfen Änderungen dieser AGB der Zustimmung von VP.

 

3. Zustandekommen von Verträgen

3.1. Die jeweiligen Verträge werden auf Grundlage einer Bestellung von VP an DÄV oder eines durch DÄV an VP mitgeteilten Angebots geschlossen. Die Bestimmungen dieser AGB-MFP gelten für alle Verträge zwischen VP und DÄV, in die sie einbezogen werden oder für die anderweitig ihre Geltung vereinbart wurde.

3.2. VP kann an DÄV Angebote zum Kauf von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen (Bestellungen) über ein Internetangebot des DÄV (beispielsweise den Online-Shop des DÄV) per E-Mail, per Fax, per Telefon oder per Post übermitteln.

3.3. Die innerhalb eines Internetangebots des DÄV abrufbaren oder anderweitig veröffentlichten Angaben zu Produkten und anderen Leistungen von DÄV bedeuten kein rechtlich bindendes Angebot des DÄV an VP, sondern sollen VP Informationen zu den denkbaren Leistungen des DÄV liefern.

3.4. Die Bestellung von über ein Internetangebot von DÄV präsentierten Leistungen durch VP über das Internetangebot (Shop) erfolgt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

3.4.1. VP wählt eine oder mehrere Leistungen aus dem jeweiligen Internetangebot von DÄV aus.

3.4.2. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ als letzten Schritt des Online-Bestellprozesses gibt VP ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen (Bestellung) ab.

3.4.3. Im Rahmen des Bestellprozesses werden zunächst die gewünschten Waren oder Dienstleistungen in den Warenkorb gelegt. Dort kann jederzeit die gewünschte Stückzahl geändert oder ausgewählte Waren oder Dienstleistungen ganz entfernt werden. Sofern Waren oder Dienstleistungen in dem Warenkorb hinterlegt wurden, gelangt VP jeweils durch Klicks auf die „Weiter“-Buttons zunächst auf eine Kundendatenseite, auf der die Daten von VP einzugeben und anschließend die Versand- und Bezahlart auszuwählen sind. Schließlich öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der VP die mitgeteilten Angaben überprüfen kann. Eventuelle Eingabefehler (z.B. bzgl. Bezahlart, Daten oder der gewünschten Stückzahl) können korrigiert werden, indem VP bei dem jeweiligen Feld die Funktion „Bearbeiten“ betätigt. Falls VP den Bestellprozess komplett abbrechen möchte, kann einfach das Browser-Fenster geschlossen werden. Nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ist das Angebot verbindlich abgegeben i.S.d. Ziffer 3.4.2. dieser AGB-MFP.

3.4.4. Im Bereich der Buchung von Veranstaltungen gelangt VP – ohne den Zwischenschritt eines Warenkorbs – direkt auf die Kundendatenseite, wo von VP die von VP einzugebenden Daten eingegeben werden können. VP kann jederzeit den Bestellprozess durch Schließen des Browserfensters vollständig abbrechen. Nach Anklicken des Bestätigungs-Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ist das Angebot verbindlich abgegeben.

3.4.5. Eine Bestellung kann über ein Internetangebot des DÄV nur abgegeben werden, wenn VP diese AGB-MFP akzeptiert hat.

3.4.6. DÄV bestätigt den Zugang eines über eine Bestellseite innerhalb eines Internetangebots erteilten Auftrages per E-Mail, die Zugangsbestätigung stellt keine verbindliche Annahme des Angebots dar. Die Vertragsbestimmungen und diese AGB-MFP können bei Vertragsschluss durch VP bei diesem gespeichert oder ausgedruckt werden.

3.5. DÄV übermittelt VP die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den durch VP bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser AGB-MFP und der Widerrufsbelehrung in Textform, beispielsweise per E-Mail, bis zur Annahme des Vertragsangebotes durch DÄV bzw. mit der Benachrichtigung hierüber. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen wird durch DÄV nicht vorgenommen.

3.6. DÄV ist berechtigt, das in einer Bestellung liegende Vertragsangebot des VP innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsabgabe anzunehmen.

3.7. Der Vertrag – Kaufvertrag oder Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen - zwischen VP und DÄV kommt mit der Annahme des Angebots/ der Bestellung durch DÄV oder der Annahme des durch DÄV übermittelten Angebots durch VP zustande. Die Annahme ist durch Mitteilung mindestens in Textform – z.B. per E-Mail – oder fernmündlich – z.B. per Telefon – an die andere Partei zu erklären. DÄV kann die Annahme zudem schlüssig durch Erfüllung der Bestellung oder Rechnungsstellung zu der erteilten Bestellung gegenüber VP erklären. Die in dem Vertrag vorgenommene Beschreibung der vertraglichen Leistung gilt als Beschreibung im Sinne dieser AGB.

 

4. Nutzung der Korrespondenz-/ Nutzerdaten zur Vertragserfüllung

4.1. Die von VP im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss mitgeteilten Daten zu VP – Name/n, Anschrift, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefon-Nr. – werden durch DÄV zu VP gespeichert und im Rahmen der vertraglichen Kommunikation genutzt.

4.2. Ist Gegenstand der Bestellung die Teilnahme an einem Webinar oder einem Seminar/ einer Tagung oder einem Kongress und ist ein Dritter Veranstalter des gebuchten Events benannt, so ist DÄV berechtigt, die Anmeldedaten von VP an diesen explizit benannten Veranstalter weiter zu reichen, damit dieser die Zugangsplanung, Login-Daten und Durchführung etc. vorbereiten und je nach Ausgestaltung an die Nutzer kommunizieren kann.

4.3. VP kann im Shop des DÄV Bestellungen als Gast oder als registrierter Benutzer abgeben. Ein registrierter Benutzer muss nicht jedes Mal im Rahmen einer Bestellung alle erforderlichen Daten angeben, sondern kann einfach durch Angabe einer E-Mail-Adresse und einem bei Registrierung frei gewählten Passwort Zugang zu dem Angebot erhalten. Allein durch die Registrierung als Nutzer besteht keine Kaufverpflichtung hinsichtlich der angebotenen Leistungen.

4.4. Hinsichtlich Datenschutz gelten ergänzend die Bestimmungen unter Ziffer 18.

5. Sonderregelungen je nach Gegenstand der Bestellung

VP kann auf Basis dieser AGB bei dem DÄV verschiedene Leistungen beziehen, zu denen zusätzlich zu den Bestimmungen dieser AGB die Sonderbestimmungen der Ziffern 7 bis 13 gelten. Ist Gegenstand einer Bestellung

5.1. der Kauf von Waren wie Büchern, Zeitschriften, Produkten aus dem Praxismittelbereich etc., so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 7, Sonderbestimmungen Warenkauf,

5.2. der Abschluss von Zeitschriften-Abonnements als Printprodukt, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 8, Sonderbestimmungen Abschluss Zeitschriftenabonnement,

5.3. der Kauf von digitalen Inhalten zum Download (DDI) wie eBooks und anderen Publikationen zum Download, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 9, Sonderbestimmungen Kauf digitale Download-Inhalte (DDI),

5.4. die zeitlich festgelegte Nutzung von online abrufbaren Informationsangeboten (DIA) wie beispielsweise einem Online-GOÄ-Kommentar oder die Online-Versionen von – gegebenenfalls als Printprodukten parallel erworbenen - Büchern, Zeitschriften oder Abonnements, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 10, Sonderbestimmungen Nutzung digitaler Informationsangebote (DIA) mit spezifischen Inhalten,

5.5. die Buchung von Seminaren, Tagungen und/ oder Kongressen, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 11, Sonderbestimmungen Buchung Seminare, Tagungen, Kongresse,

5.6. die Buchung von Webinaren, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 12, Sonderbestimmungen Buchung Webinare und/ oder

5.7. die Buchung einer eLearning-Anwendung, so gelten ergänzend die Sonderbestimmungen der Ziffer 13, Sonderbestimmungen eLearning-Anwendung.

6. Nutzungsrechte, Pflichten VP bei Digitalen Download-Inhalten (DDI) und Digitalen Informationsangeboten (DIA), Verfügbarkeit digitale Inhalte

6.1. Übertragung von Nutzungsrechten an VP bei DDI und DIA

6.1.1. Die durch den DÄV als DDI und über DIA angebotenen digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Es handelt sich bei diesen Inhalten im Wesentlichen um geschützte Texte und Abbildungen (z.B. Bücher, Zeitschriften, einzelne Artikel, Begleitmaterial zu Veranstaltungen und Webinaren) sowie um audiovisuelle Aufnahmen (z.B. online abrufbare Veranstaltungen und Webinare, abrufbare Informations- und Lehrvideobeiträge).

6.1.2. VP erhält an den DDI und Inhalten ausgewählter DIA kein Eigentum. DÄV überträgt VP an den jeweiligen vertragsgegenständlichen Inhalten ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die jeweils abrufbaren digitalen Produkte ausschließlich zum persönlichen Gebrauch für die im Zusammenhang mit der Bestellung bestimmte Zeitspanne und die vorgesehene Verwendung zu nutzen.

6.1.3. Jegliche weitere Nutzung, insbesondere jegliche Veränderung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Verfügbarmachung beispielsweise über das Internet ist ausdrücklich untersagt.

6.1.4. DÄV ist berechtigt, selber oder durch Dritte DDI mit Wasserzeichen zu markieren, um so leichter Rechtsverletzungen feststellen und verfolgen zu können.

6.2. Verfügbarkeit digitaler Inhalte

Die DDI und DIA stehen dem Nutzer grundsätzlich an 24 Stunden täglich zur Verfügung, eine Erreichbarkeit von 95 % wird angestrebt. Die Erreichbarkeit kann aus technischen Gründen, beispielsweise wegen Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes beruhen, wegen höherer Gewalt oder wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, eingeschränkt sein. DÄV bemüht sich, notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten – soweit zumutbar – außerhalb üblicher Abrufzeiten (9.00 bis 18.00 Uhr) durchzuführen.

6.3. Beschaffenheit

Die vereinbarte Beschaffenheit der DI und DIA ergibt sich aus der jeweils zu dem einzelnen Angebot durch DÄV formulierten Produktbeschreibung. DÄV ist bei DIA zu Erweiterungen, Einschränkungen oder Änderungen des Leistungsumfangs berechtigt, sofern der Vertragszweck für VP nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Soweit diese Änderungen zu einer wesentlichen Beschränkung des Leistungsumfangs führen, ist VP zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von vier Wochen ab Eintritt der wesentlichen Beschränkung berechtigt. Macht VP von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag mit dem geänderten Leistungsumfang fortgeführt.

6.4. Pflichten VP – Zugangsdaten und technische Voraussetzungen

6.4.1. VP verpflichtet sich, dass die VP zugeteilten individuellen Zugangsdaten (Nutzername und Passwort), die jeweils pro Nutzer als Zugangsdatensatz pro Person eingerichtet werden, gegenüber unbefugten Dritten geheim gehalten und nur durch den jeweiligen Nutzer genutzt und nicht an Dritte, auch nicht an Dritte, die Angehörige von VP sind, weitergegeben werden. Jede zu zugeteilten Zugangsdaten erfolgte Nutzungshandlung und/ oder Erklärung wird dem jeweiligen dem Zugangsdatensatz zugeteilten Nutzer zugerechnet und gilt als Erklärung/ Handlung dieses Nutzers.

6.4.2.  VP ist dafür verantwortlich, die zum Abruf der digitalen Inhalte erforderliche Ausstattung und die entsprechenden technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten zu beschaffen. Bei der Nutzung von DDI und DIA können VP Kosten der durch VP eingesetzten Diensteanbieter (Telefonprovider etc.) anfallen. DÄV übernimmt diesbezüglich keine Kosten und/ oder Verpflichtungen.

7. Sonderbestimmungen Warenkauf

(Beispiel: Kauf eines Buches oder eines Dermatoskops im Onlineshop)

7.1. Bestellte Ware wird gemäß den bei der Bestellung getroffenen Vereinbarungen geliefert. Sofern Versandkosten anfallen, sind diese in der Produktbeschreibung und im Rahmen der Bestellung angeführt und werden gesondert in der Rechnung ausgewiesen.

7.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des DÄV.

7.3. Sofern die gekaufte Ware Batterien und/ oder Akkus enthält gilt:

7.3.1. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sagt aus, dass Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern bei Produktbeschreibungen unter der Mülltonne Zeichen angebracht sind, steht Pb für Batterie enthält Blei, Cd für Batterie enthält Cadmium und Hg für Batterie enthält Quecksilber.

7.3.2. VP ist als Endnutzer gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle zu bringen. In Frage kommen die Stellen, die Batterien auch verkaufen, oder durch Kommunen eingerichtete Stellen (Wertstoffhof etc.).

7.3.3. Gebrauchte Batterien aus über den DÄV bezogenen Produkten können an den DÄV unter der im Impressum angegebenen Anschrift zurück gegeben werden, ohne dass für die Entgegennahme ein Entgelt anfällt.

8. Sonderbestimmungen Abschluss Zeitschriftenabonnement Print

(Beispiel: Abschluss eines Zeitschriftenabonnements zur Zustellung per Post)

8.1. Durch VP bestellte Zeitschriftenabonnements werden wie zu dem jeweiligen Abonnement beschrieben VP zur Verfügung gestellt.

8.2. Die postalische Versendung der Printprodukte erfolgt nicht zu fix vorgesehenen Daten/ Terminen, sodass die Anlieferung der Printprodukte zeitlich schwankend erfolgen kann.

8.3. Der Abonnementvertrag zwischen VP und DÄV kann im Rahmen der Bestellung durch VP mit einer Basislaufzeit von bis zu 24 Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen werden. Während der Basislaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Abonnementvertrags nicht möglich. Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich das zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer, der Abonnementvertrag kann dann durch jede Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht hiervon unberührt während des gesamten Vertragsverhältnisses. Je nach Leistungsbeschreibung kann einem solchen Abonnement eine entgeltliche oder unentgeltliche Probephase von maximal 3 Monaten vorangestellt werden, während der das Probeabonnement dann mit einer angegebenen Frist – bei nicht erfolgter abweichender Angabe in der Beschreibung mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Probephase - gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probephase geht das Vertragsverhältnis in die Basislaufzeit über, die dann bis zu 24 Monaten abzüglich der Dauer der Probephase betragen kann (z.B. Basislaufzeit maximal 24 Monate – 3 Monate Probephase = maximal 21 Monate an die Probephase von 3 Monaten anschließende Basislaufzeit des Abonnements).

9. Sonderbestimmungen Kauf digitale Downloadinhalte (DDI)/ Lizenzerwerb

(Beispiel: Kauf eines eBooks im Online-Shop.)

9.1. Werden digitale Inhalte durch DÄV zum Download angeboten (DDI), so kann VP für diese Inhalte entgeltlich oder unentgeltlich eine Lizenz erwerben und die Produkte – beispielsweise ein eBook oder PDF-Dokument – für den eigenen Gebrauch auf ein Endgerät seiner Wahl speichern und/ oder Ausdrucke für den privaten Gebrauch herstellen.

9.2. Wird ein DDI als Kombination mit einem Zeitschriftenabonnement so bestellt, dass die Zeitschrift im Print übermittelt und parallel – gegebenenfalls mit geringem Zeitverzug - als DDI bereitgestellt wird, so gilt für die Laufzeit des DDI die Laufzeit des Zeitschriftenabonnements als maßgeblich.

9.3. Wird ein Abonnement einer Zeitschrift ausschließlich als DDI bestellt, so gilt Ziffer 8.3. für die DDI entsprechend.

9.4. DÄV wird die DDI soweit möglich für weitere Downloads durch VP für eine Zeitspanne von bis zu 2 Jahren ab Bestellung bereithalten. Ein Anspruch hierauf besteht seitens VP nicht. Insbesondere ist DÄV berechtigt, jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen DDI aus dem Angebot von DÄV oder einem Kundenkonto von VP zu löschen, etwa wenn eine Rechtsverletzung bestehen könnte. Eine Berechtigung zur Löschung besteht nicht für bereits durch VP auf Endgeräte von VP gespeicherte DDI.

 

10. Sonderbestimmungen Nutzung digitaler Informationsangebote (DIA) mit spezifischen Inhalten

(Beispiel: Buchung eines Onlinezugangs zu einem Kommentar)

10.1. Allgemein

DÄV kann den Zugang zu digitalen Informationsangeboten wie beispielsweise der Onlinewiedergabe eines Printprodukts oder Datenbanken zu Zeitschriftentiteln oder abrufbare Videoinhalte bereitstellen. Hierzu vereinbaren DÄV und VP einen Vertrag zur Nutzung der jeweiligen im einzelnen beschriebenen DIA durch VP.

10.2. Laufzeit des Nutzungsvertrags

Der Vertrag über die Nutzung eines DIA durch VP kann im Rahmen der Bestellung durch VP mit einer Basislaufzeit von bis zu 24 Monaten ab Vertragsschluss abgeschlossen werden. Während der Basislaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags nicht möglich. Nach Ablauf der Basislaufzeit verlängert sich das zwischen den Parteien vereinbarte Vertragsverhältnis auf unbestimmte Dauer, der Vertrag kann dann durch jede Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aufgrund Vorliegen eines wichtigen Grundes besteht hiervon unberührt während des gesamten Vertragsverhältnisses.

10.3. Probephase Nutzungsvertrag

Je nach Leistungsbeschreibung kann einem Nutzungsvertrag eine entgeltliche oder unentgeltliche Probephase von maximal 3 Monaten vorangestellt werden, während der das Vertragsverhältnis dann mit einer angegebenen Frist – bei nicht erfolgter Angabe mit einer Frist von einer Woche zum Ende der Probephase - gekündigt werden kann. Nach Ablauf der Probephase geht das Vertragsverhältnis in die Basislaufzeit über, die dann bis zu 24 Monaten abzüglich der Dauer der Probephase betragen kann (z.B. Basislaufzeit maximal 24 Monate – 3 Monate Probephase = maximal 21 Monate).

10.4. Kombinationsprodukte Zeitschriftenabonnement/ Buch/ Printprodukt und DIA

10.4.1. Wird ein Nutzungsvertrag zu einem DIA als Kombination mit einem Zeitschriftenabonnement so bestellt, dass die Zeitschrift im Print übermittelt und parallel – gegebenenfalls mit geringem Zeitverzug - als DIA bereitgestellt wird, so gilt für die Laufzeit des Nutzungsvertrags die Laufzeit des Zeitschriftenabonnements, Ziffer 8.3., als maßgeblich.

10.4.2. Wird ein Nutzungsvertrag zu einem DIA als Kombination mit dem Erwerb eines Buchs/ sonstigen Printproduktes so bestellt, dass das Buch/Printprodukt im Print übermittelt und parallel – gegebenenfalls mit geringem Zeitverzug - als DIA bereitgestellt wird, so gilt für die Laufzeit des Nutzungsvertrags die Bestimmung der Ziffer 10.2.

10.4.3. Bei Bestellung eines Abonnements einer Zeitschrift oder Bestellung eines Buchs/ sonstigen Printproduktes ausschließlich im Wege eines Nutzungsvertrags über ein DIA gelten Ziffer 10.2. und 10.3.

11. Sonderbestimmungen Buchung Seminare, Tagungen, Kongresse (Veranstaltungen)

(Beispiel: Buchung eines Fachkongresses per Telefax/ Internetseite.)

11.1. Allgemein, Buchungsberechtigung

Die durch DÄV angebotenen Seminare, Tagungen, Kongresse (Veranstaltungen) werden entsprechend der Beschreibung in den jeweiligen Darstellungen durchgeführt. Die Berechtigung zur Buchung einer Veranstaltung kann von bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise einer Zugehörigkeit zu der Gruppe der medizinischen Leistungserbringer oder als Facharzt/ medizinisches Fachpersonal zu einer bestimmten Fachrichtung abhängig gemacht werden. Auf Anfrage hat VP in derartigen Fällen das Vorliegen dieser Voraussetzungen gegenüber DÄV nachzuweisen.

11.2. Anmeldung

Anmeldungen sind verbindlich. Die Annahme durch DÄV erfolgt durch Übersendung einer Annahmebestätigung.

11.3. Rücktritt, Umstellung und Übertragung des Teilnahmerecht

11.3.1. VP kann, sofern in der Beschreibung zu der jeweiligen Veranstaltung keine anderen Angaben gemacht sind, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei von einer gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Hierzu ist eine schriftliche Rücktrittserklärung (Fax, E-Mail, Brief) so zu verschicken, dass sie DÄV vor Fristablauf zugeht.

11.3.2.  Wird eine Veranstaltung als Hybridveranstaltung (parallel/zeitgleich Präsenz- und Onlineteilnahme möglich) durchgeführt, kann der Nutzer bis 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum kostenfrei von Präsenz- auf Onlineteilnahme wechseln.

11.3.3.  Der Nutzer kann seine Buchung jederzeit auf einen – entsprechend berechtigten – Dritten übertragen.

11.4. Absage der Veranstaltung, höhere Gewalt

DÄV ist berechtigt, eine Veranstaltung bis 14 Tage vor Veranstaltungstermin wegen zu geringer Teilnehmerzahl und jederzeit wegen höherer Gewalt, beispielsweise Ausfall des Referenten, gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile des VP aufgrund der Absage kommt DÄV nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf.

11.5. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang umfasst im Regelfall die Teilnahme an der Veranstaltung, und, sofern in der Beschreibung angegeben, eine Veranstaltungsunterlage und eine Lernerfolgskontrolle. Eine Bewirtung ist nur mit umfasst, wenn sie entsprechend in der Beschreibung zum Leistungsumfang angegeben ist. Nicht enthalten sind insbesondere Anreise und Übernachtung. In der Beschreibung angesprochene Zimmerkontingente stehen in der Regel in einem begrenzten Umfang und auch nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung und können durch VP auf eigene Kosten gebucht werden.

11.6. Bild- und Tonaufnahmen von/ während Veranstaltungen, Nutzung durch DÄV

11.6.1. DÄV ist berechtigt, von und während Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung, den Referenten und Teilnehmern zu erstellen und diese zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Nachberichterstattung und zur Bewerbung von Folgeveranstaltungen zu nutzen. Wird eine Veranstaltung als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt, so werden die Aufnahmen gegenüber den Online-Teilnehmern wiedergegeben.

11.6.2. Sieht DÄV die Erstellung entsprechender Aufnahmen vor, so wird DÄV dies jeweils im Eingangsbereich einer Veranstaltung durch entsprechende Symbole oder Hinweisschilder kommunizieren.

11.6.3. Eine Verwendung individualisierender Aufnahmen von VP (Aufnahmen, auf denen VP in irgendeiner Form erkennbar ist) zu Werbezwecken wird nur erfolgen, wenn VP dem vorab ausdrücklich zugestimmt hat.

11.6.4. Sollte VP nicht damit einverstanden sein, dass Ton- und Bildaufnahmen von VP entsprechend genutzt werden, so wird VP dies jeweils der Veranstaltungsleitung vor Ort vor Beginn der Veranstaltung mitteilen. VP wird dann ein Platz in einem Bereich, der ausdrücklich von der Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen ausgenommen ist (Sperrplatz), zugewiesen.

11.6.5. Mit Kenntnisnahme von den Symbolen und Hinweisschildern und Equipment zur Aufnahmenerstellung und Nicht-Anfrage und –Auswahl eines Sperrplatzes erklärt VP schlüssig sein Einverständnis mit der Erstellung entsprechender Aufnahmen.

11.7. Nutzungsrechte an Print-Veranstaltungsunterlage

Eine als Print-Dokument zur Verfügung gestellte Veranstaltungsunterlage ist urheberrechtlich geschützt und wird dem Nutzer zur Teilnahme an der Veranstaltung und deren Nachbereitung zur Verfügung gestellt. Jegliche sonstige Nutzung, insbesondere jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche zur Verfügung Stellung ist ausdrücklich nicht gestattet. Für digital zur Verfügung gestellte Unterlagen gelten die Bestimmungen der Ziffer 6.

11.8. Haftung - Inhalte Veranstaltung und Veranstaltungsunterlage

DÄV haftet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit –  nicht für den Inhalt der Veranstaltung und/ oder der Veranstaltungsunterlage.

11.9. Teilnahmebestätigung, CME-Punkte

Soweit in der Beschreibung ausgewiesen, werden zu den Veranstaltungen Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Bei einigen Veranstaltungen können, sofern in der Beschreibung angegeben, CME-Punkte erworben werden.

11.10. Sicherheit und Gesundheit

VP hat alle Vorgaben, die DÄV für die Teilnahme an einer Veranstaltung aus Gründen des Schutzes vor Infektionskrankheiten oder aus anderen Gründen zur Sicherung aller Teilnehmer kommuniziert, jederzeit und immer unverzüglich zu befolgen.

12. Sonderbestimmungen Buchung Webinare

(Beispiel: Buchung eines Webinars über ein Internetangebot)

12.1. Allgemein

DÄV bietet die entgeltliche und unentgeltliche Teilnahme an Webinaren (Live-Seminaren über das Internet) an. Die Berechtigung zur Buchung eines Webinars kann von bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise einer Zugehörigkeit zu der Gruppe der medizinischen Leistungserbringer oder als Facharzt/ medizinisches Fachpersonal zu einer bestimmten Fachrichtung abhängig gemacht werden. Auf Anfrage hat VP in derartigen Fällen das Vorliegen dieser Voraussetzungen gegenüber DÄV nachzuweisen.

12.2. Anmeldung

Anmeldungen sind verbindlich. Die Annahme durch DÄV erfolgt durch Übersendung einer Annahmebestätigung.

12.3. Rücktritt

12.3.1. VP kann bis 4 Wochen vor Webinartermin kostenfrei von einer gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Hierzu ist eine schriftliche Rücktrittserklärung (Fax, E-Mail, Brief) so zu verschicken, dass sie DÄV vor Fristablauf zugeht.

12.3.2. VP kann seine Buchung jederzeit auf einen – entsprechend berechtigten - Dritten übertragen.

12.4. Absage eines Webinars, höhere Gewalt
DÄV ist berechtigt, ein Webinar bis 14 Tage vor Webinartermin wegen zu geringer Teilnehmerzahl und jederzeit wegen höherer Gewalt, beispielsweise Ausfall des Referenten, gegen Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzusagen. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile des VP aufgrund der Absage kommt DÄV nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf.

12.5. Zugang zu Webinarangebot

VP erhält für jeden durch VP angemeldeten Teilnehmer einen Zugangsdatensatz zu dem Webinarangebot.

12.6. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang umfasst im Regelfall die Teilnahme an dem Webinar und, sofern in der Beschreibung angegeben, entsprechendes Begleitmaterial.

12.7. Begleitmaterial

Im Zusammenhang mit der Veranstaltung von Webinaren kann DÄV Begleitmaterial als Digitale Downloadinhalte (DDI) und/ oder Digitale Informationsangebote (DIA) zur Verfügung stellen, wenn dies in der Beschreibung des Webinars angegeben ist. Diese DDI und DIA werden in der Regel mit Beginn des Webinars dem VP für eine beschriebene Zeitspanne zum Zugriff angeboten, für die Nutzung der digitalen Inhalte gelten die obigen Sonderbestimmungen für DDI und DAI.

12.8. Haftung - Inhalte Veranstaltung und Veranstaltungsunterlage
DÄV haftet – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - nicht für den Inhalt der Veranstaltung und/ oder der Veranstaltungsunterlage.

12.9.  Teilnahmebestätigung, CME-Punkte
Soweit in der Beschreibung ausgewiesen, werden zu den Veranstaltungen Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Bei einigen Veranstaltungen können, sofern in der Beschreibung angegeben, CME-Punkte erworben werden.

 

13. Sonderbestimmungen eLearning-Anwendung

13.1. DÄV bietet unterschiedliche eLearning-Anwendungen zur Nutzung an.

13.2. Eine eLearning-Anwendung ist eine erweiterte Form eines digitalen Informationsangebots (DIA), in dem je nach Thema der Anwendung lehrgangsbezogene digitale Inhalte für VP als Texte, Bilder, Grafiken oder Videobeiträge zur Verfügung gestellt werden. Sofern in der Beschreibung angegeben, kann VP an einer Lernerfolgskontrolle teilnehmen.

13.3. Die Sonderbestimmungen für Nutzung digitaler Informationsangebote (DIA) mit spezifischen Inhalten, Ziffer 10, gelten für eLearning-Anwendungen entsprechend. Dies gilt insbesondere bezüglich Laufzeit und Nutzungsrechteeinräumung an VP, Ziffer 6.

13.4. Teilnahmebestätigung, CME-Punkte

Soweit in der Beschreibung ausgewiesen, werden zu den Veranstaltungen Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Bei einigen Veranstaltungen können, sofern in der Beschreibung angegeben, CME-Punkte erworben werden.

14. Abnahme / keine Abnahme durch VP

Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, unterliegen die vom DÄV zu erbringenden Dienstleistungen keiner Abnahme.

15. Preise, Vergütung, Rechnungsstellung und Zahlung

15.1. Die Vergütung für die Erbringung der Leistungen durch DÄV bestimmt sich, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach dem jeweils zu der Bestellung angegebenen oder ausgezeichneten Preis oder einer ggf. mitgeteilten Preisliste des DÄV. Die für Verbraucher mitgeteilten Preise verstehen sich inkl. MwSt.

15.2. Haben die Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung des DÄV getroffen, die nicht Gegenstand einer Preisangabe, eines jeweils ausgezeichneten Preises oder einer Preisliste ist, und deren Erbringung VP nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat VP die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Es gelten die von DÄV für die Leistung verlangten Vergütungssätze als üblich.

15.3. Die Zahlung durch VP erfolgt über das von VP beim Bestellvorgang aus den verfügbaren Zahlungsmitteln ausgewählte bzw. mitgeteilte Zahlungsmittel, beispielsweise Kreditkarte (es wird das Übertragungsverfahren „SSL“ zur Verschlüsselung der persönlichen Daten eingesetzt), mittels Banküberweisung, über Zahlungsdienstleister (z.B. Paypal), im Wege des elektronischen Zahlungsverkehrs (SEPA-Lastschriftverfahren), auf Rechnung oder gegen Vorkasse. VP sichert zu, bei Wahl eines entsprechenden Zahlungsmittels für die ausreichende Deckung des von VP gewählten Zahlungsmittels zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des VP, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch DÄV verursacht wurden.

15.4. Die Vergütung (z.B. der Kaufpreis) ist sofort mit Bestellung fällig.

16. Gewährleistung seitens DÄV, Sonderregeln für Digitale Produkte etc.

16.1. Für durch DÄV angebotene Dienstleistungen besteht keine Gewährleistung.

16.2. Soweit eine durch VP auf Basis dieser AGB über den Online-Shop des DÄV gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.

16.3. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Für Unternehmer ist die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Gefahrübergang beschränkt. Ansprüche wegen Mängeln, die der DÄV arglistig verschwiegen hat, verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

16.4. Rechte wegen Mängeln stehen VP darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/ oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern DÄV eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben hat.

16.5. Hat sich bei Digitalen Produkten oder Produkten mit digitalen Inhalten ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.

16.6. Bei Käufen von digitalen Inhalten oder Waren mit digitalen Inhalten werden regelmäßig Updates durch den DÄV oder dem jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt. Eine Unterlassung der Installation für Updates, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Ware betreffen, schränkt die Gewährleistungsrechte diesbezüglich ein.

 

17. Haftung des DÄV

17.1. Der DÄV haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

17.2. Bei vom DÄV oder seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachter Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, beschränkt sich die Haftung des DÄV gegenüber VP auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

17.3. In diesen AGB-MFP geregelte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für dem DÄV zurechenbare Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

17.4. Ansprüche von VP aus Produkthaftung sind von in diesen AGB-MFP geregelten Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen nicht berührt.

17.5. Der DÄV haftet nicht für das Erreichen der von VP beabsichtigten Ziele.

17.6. DÄV haftet nicht für Übermittlungsfehler. DÄV übernimmt auch keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit der digitalen Inhalte (DDI, DIA), soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlags beruhen, insbesondere, wenn die Ursache von Störungen nicht im Einflussbereich des Verlags liegt. Hierunter fallen u.a. Funktionsstörungen der Telefonleitungen zum Server, auf dem sich die Inhalte befinden, sowie Strom- und Serverausfälle, soweit die Server nicht im Einflussbereich des Verlags stehen. VP wird in den vorgenannten Fällen das Recht eingeräumt, den Vertrag nach Ablauf von fünf aufeinander folgenden Werktagen, an denen die Inhalte nicht erreichbar sind, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall werden dem Nutzer lediglich Nutzungsentgelte anteilig für die Dauer der Nutzungseinräumung der Inhalte bis zum Eintritt der Kündigung abzüglich der Zeit der Nichterreichbarkeit der Inhalte berechnet. Bereits zu viel gezahlte Entgelte werden zurückerstattet.

17.7. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von eventuell eingebundenen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von DÄV.

18. Datenschutz

18.1. Die Parteien werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.

18.2. Im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhebt, verarbeitet und nutzt DÄV (ggf. unter Einschaltung von Dienstleistern) die im Rahmen der Vertragsbeziehungen mit VP dem DÄV angegebenen personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die DÄV beauftragt wurde. Soweit gesetzlich erlaubt oder auf Basis einer vorliegenden Einwilligung können diese Daten auch für weitere Zwecke, wie z.B. für die Kundenbetreuung, für Werbung oder Markt- und Meinungsforschung genutzt sowie an Dritte weitergegeben werden. Der Nutzung für Werbung, Markt- und Meinungsforschung kann jederzeit formlos per Post an die Verlagsadresse oder E-Mail an datenschutz@aerzteverlag.de widersprochen werden.

18.3. Es gilt der Datenschutzhinweis des DÄV, auf den verwiesen wird: www.aerzteverlag.de/datenschutz.

19. Verbraucherwiderruf

19.1.      Die Widerrufsbelehrung für Verbraucherverträge ist abrufbar unter www.aerzteverlag.de/verbraucherwiderrufsbelehrung

19.2.      Das Widerrufsrecht in Zusammenhang mit der Erbringung einer Dienstleistung (hier z.B. Teilnahme an einer Veranstaltung) erlischt vorzeitig, wenn DÄV eine Leistung vollständig erbracht und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem VP dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch DÄV verliert, siehe § 355 Abs. 4 BGB. Gibt VP keine ausdrückliche Zustimmung ab, wird DÄV mit der Ausführung der beauftragten Leistung nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen.

20. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen des DÄV kann VP nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem Vertragsverhältnis beruht, ist unwirksam.

21. Gerichtsstand

Ist VP Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis der Sitz von DÄV vereinbart. DÄV ist unabhängig davon berechtigt, VP an dessen Sitz zu verklagen.

22. Sonstiges

22.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG). Sofern VP Verbraucher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland, sondern in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem VP seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben

22.2. Für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen: Deutsch.

22.3. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse lautet: kundenservice@aerzteverlag.de.

22.4. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

22.5. Für den Fall einander widersprechender Regelungen sind Regelungen des jeweiligen auf Basis dieser AGB-MFP geschlossenen Vertrags denen dieser AGB-MFP gegenüber vorrangig.

22.6. Eine eventuelle Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.

22.7. Dieses Dokument kann je nach Endgerät gedruckt oder gespeichert werden.

Deutscher Ärzteverlag GmbH, März 2022